Berufslehre für Erwachsene.
Für Erwachsene mit Berufserfahrung aber ohne anerkannten Berufsabschluss oder für Quereinsteigende mit Erstabschluss gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ zu erlangen.
Die Angebote variieren je nach Beruf und Kanton:
- Validierung von Bildungsleistungen
- direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
- verkürzte berufliche Grundbildung
- reguläre berufliche Grundbildung
Jährlich erwerben rund 9’000 Erwachsene ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA und erhöhen damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Höhere Berufsbildung
Mit genügend einschlägiger Berufserfahrung sind Sie allenfalls zu einer Berufsprüfung zugelassen und können direkt einen eidgenössischen Fachausweis erwerben.
Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Voraussetzung: 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 direkt im angestrebten Beruf (ICT-Fachmann/-frau EFZ)
- Vorgehen: individuelle Vorbereitung, Abschlussprüfung
- Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Grundlage: Art. 32 Berufsbildungsgesetz, Bildungsverordnung
Die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung ist nur für den Beruf ICT-Fachmann/ICT-Fachfrau EFZ möglich. Aufgrund der Bildungsverordnung ist dieser Weg für die Berufe Informatiker/in EFZ, Betriebsinformatiker/in EFZ, Gebäudeinformatiker/in EFZ und Mediamatiker/in EFZ ausgeschlossen.
Validierungsverfahren.
- Voraussetzung: 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 (ICT-Fachmann/-frau) oder 3 (Informatiker/in, Gebäudeinformatiker/in, Betriebsinformatiker/in, Mediamatiker/in) direkt im angestrebten Beruf
- Vorgehen: Dossiererstellung, Dossierbeurteilung, Beurteilungsgespräch, ggf. ergänzende Bildung
- Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Grundlage: Art. 31 Berufsbildungsgesetz, Bildungsverordnung
Verkürzte Lehre.
- Voraussetzung: Lehrvertrag und Erstabschluss (mind. 3-jähriges EFZ) / gymnasiale Maturität / Berufserfahrung im Berufsfeld
- Vorgehen: In der Regel um 1 bis 2 Jahr/e verkürzte Ausbildung, Abschlussprüfung. Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons entscheidet im Einzelfall, ob die Verkürzung gewährt wird.
- Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Grundlage: Art. 18 Berufsbildungsgesetz, Bildungsverordnung
Gymnasiast/innen können die 2-jährige Ausbildung Way-up machen.
Reguläre Lehre.
- Voraussetzung: Lehrvertrag
- Vorgehen: reguläre Ausbildung, Abschlussprüfung
- Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Grundlage: Bildungsverordnung