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Fragen zur ICT-Berufsbildung Freiburg?

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ICT-Formation professionnelle Fribourg
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1701 Fribourg
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Berufslehre für Erwachsene.

Für Erwachsene mit Berufserfahrung aber ohne anerkannten Berufsabschluss oder für Quereinsteigende mit Erstabschluss gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ zu erlangen.


Die Angebote variieren je nach Beruf und Kanton:

  • Validierung von Bildungsleistungen
  • direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
  • verkürzte berufliche Grundbildung
  • reguläre berufliche Grundbildung

Jährlich erwerben rund 9’000 Erwachsene ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA und erhöhen damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.


Höhere Berufsbildung

Mit genügend einschlägiger Berufserfahrung sind Sie allenfalls zu einer Berufsprüfung zugelassen und können direkt einen eidgenössischen Fachausweis erwerben.


Weiterbildung

Direkte Zulassung zur Abschluss­prüfung.

  • Voraussetzung: 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 direkt im angestrebten Beruf (ICT-Fachmann/-frau EFZ)
  • Vorgehen: individuelle Vorbereitung, Abschlussprüfung
  • Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Grundlage: Art. 32 Berufsbildungsgesetz, Bildungsverordnung


Die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung ist nur für den Beruf ICT-Fachmann/ICT-Fachfrau EFZ möglich. Aufgrund der Bildungsverordnung ist dieser Weg für die Berufe Informatiker/in EFZ, Betriebsinformatiker/in EFZ, Gebäudeinformatiker/in EFZ und Mediamatiker/in EFZ ausgeschlossen.

Validierungs­verfahren.

  • Voraussetzung: 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 (ICT-Fachmann/-frau) oder 3 (Informatiker/in, Gebäudeinformatiker/in, Betriebsinformatiker/in, Mediamatiker/in) direkt im angestrebten Beruf
  • Vorgehen: Dossiererstellung, Dossierbeurteilung, Beurteilungsgespräch, ggf. ergänzende Bildung
  • Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Grundlage: Art. 31 Berufsbildungsgesetz, Bildungsverordnung
Validierungs­verfahren

Verkürzte Lehre.

  • Voraussetzung: Lehrvertrag und Erstabschluss (mind. 3-jähriges EFZ) / gymnasiale Maturität / Berufserfahrung im Berufsfeld  
  • Vorgehen: In der Regel um 1 bis 2 Jahr/e verkürzte Ausbildung,  Abschlussprüfung. Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons entscheidet im Einzelfall, ob die Verkürzung gewährt wird.
  • Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Grundlage: Art. 18 Berufsbildungsgesetz, Bildungsverordnung


Gymnasiast/innen können die 2-jährige Ausbildung Way-up machen.

Way-up

Reguläre Lehre.

  • Voraussetzung: Lehrvertrag
  • Vorgehen: reguläre Ausbildung,  Abschlussprüfung
  • Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Grundlage: Bildungsverordnung
Duale Berufslehre

Tertiärstufe

Höhere Berufsbildung

Eidg. Diplom (ED)
Höhere Fachschule (HF)

Hochschulstufe

Bachelor, Master (BSc, MSc)
Bachelor, Master (BSc, MSc)
Passerelle Berufspraktikum

Sekundarstufe 2

Berufliche Grundbildung

Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
2-3-jährige Grundbildung für Pers. mit gym. Matura oder Erwachsene

Allgemeinbildende Schulen

Maturität
Fachmaturität

Obligatorische Schulzeit